CE-Kennzeichnung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die EU-Richtlinien in nationale Gesetze umsetzen. Produkte, die diese Richtlinien erfüllen, erhalten eine CE-Kennzeichnung (fälschlicherweise auch CE-Marke, CE-Gütesiegel oder CE-Zeichen genannt). Dies bedeutet, dass das betreffende Produkt die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.
Bei Produkten, für die es eine EU-Richtlinie nach dem „neuen Konzept“ gibt, ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt die in den geltenden EU-Richtlinien festgelegten Sicherheitsanforderungen und Anforderungen zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und Verbraucher erfüllt.
Eigentlich ist die CE-Kennzeichnung eine Art Ausweispapier für die Marktzulassung. Die CE-Kennzeichnung bestätigt jedoch lediglich, dass das Produkt die geltenden Mindestanforderungen erfüll, und ist somit kein Gütesiegel. Der Lieferant des betreffenden Produkts erhält allerdings eine so genannte Konformitätserklärung (sog. „DoC“), wenn es alle Anforderungen in den entsprechenden europäischen Normen erfüllt.
Abhängig von den Sicherheitsrisiken sind verschiedene Verfahren zu beachten. Sind die Sicherheitsrisiken gering, darf der Hersteller im Prinzip selbst eine Erklärung abgeben, in der er bescheinigt, dass das Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt, und die CE-Kennzeichnung auf diesem Weg am Produkt anbringen. Bei Produkten mit hohen Risiken wird ein offizieller Prüfbericht einer von den nationalen Behörden angewiesenen Instanz benötigt.
Wie hier dargelegt, stellt die CE-Kennzeichnung somit kein Qualitätsurteil dar, sondern bestätigt die Übereinstimmung mit dem Gesetz. Sie weist nach, dass ein (Bau-)Produkt nach europäischen technischen Spezifikationen und den darin beschriebenen Verfahren geprüft oder bewertet wurde.